erster Meldeschluss: 26. Juni 2022 - zweiter Meldeschluss 12. Juli 2022
Auflagen seitens der Vet.-Amtes sind nicht erteilt worden! (Davon unberührt ist der Nachweis der Tollschutzimpfung.)
Die Hunde-Eigentümer / Aussteller sind angewiesen, eine Eigenerklärung zu ihrem Hund auszufüllen und dem jeweiligen Ausstellungsleiter (am Ring) auszuhändigen. Diese Erklärungen verbleiben beim Ausstellungsleiter.