Zeit bis zum ersten Meldeschluss - 5. Mai 2021:
Zeit bis zum zweiten und letzten Meldeschluss - 19. Mai 2021:
Übersicht der Vereine mit Richtern und Ausstellungsleitungen
Die Übersicht ist unten auf der Seite.
Meldegebühren werden erst zum 2. Meldeschluss fällig.
Im Falle eine Absage der Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie fallen bis dahin keine Stornogebühren an.
Nach dem 2. Meldeschluss wird eine Stornogebühr in Höhe von € 5,00 berechnet.